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Änderung bei der Beantragung von Sondernutzungen ab 01.01.2026

Anträge auf Sondernutzung auf Verkehrsflächen (z. B. zur Ablagerung von Baumaterial, Aufstellen von Gerüsten, Containern o. ä.) werden ab dem 01.01.2026 wieder durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld genehmigt.

Um eine rechtzeitige Reaktion / Bearbeitung Ihrer Anträge zu gewährleisten, muss der Antrag zuvor frühzeitig gestellt werden. Eine kurzfristige Beantragung wird dann nur noch in wenigen gerechtfertigten Ausnahmefällen möglich sein (z.B. Gefahrenabwehr).

 

Vorgehensweise zur Beantragung:

Sondernutzungen sind rechtzeitig bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz) zu beantragen.

Als rechtzeitig gilt die Beantragung, wenn der Antrag mindestens 14 Tage vor Maßnahmebeginn gestellt wird. Die Genehmigung erhalten Sie dann über das Straßenverkehrsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zugestellt.

Nicht fristgerecht gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt und werden abgelehnt.

 

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € und / oder durch Anzeige beim Technischen Polizeiamt Magdeburg (Bußgeld und / oder Strafanzeige) geahndet werden.

 

Sollten Sie Fragen haben, ist es empfehlenswert, sich mit dem Ordnungsamt telefonisch unter Tel.: 034906 – 41256 in Verbindung zu setzen.

 

Ihr Ordnungsamt

 

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