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Haus- und Parkordnung für den Gutspark Altjeßnitz und seine Anlagen

Haus- und Parkordnung

für den Gutspark Altjeßnitz

und seiner Anlagen
 

1. Betreiberin, Zweck und Geltungsbereich

 

  • Die Stadt Raguhn-Jeßnitz betreibt und unterhält den Gutspark mit seinen Anlagen Irrgarten und angrenzendem Parkplatz mit Kassenhaus – im weiteren nur Gutspark genannt – im Ortsteil Altjeßnitz als eine öffentliche Einrichtung, die der individuellen Freizeitgestaltung, der Erholung und der kulturellen Bildung der Bevölkerung dienen soll.
  • Diese Hausordnung beinhaltet die Allgemeinen Bedingungen für das Betreten und Benutzen sowie die Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit der Parkanlagen. Sie ist für alle Besucher des Gutsparks sowie des Parkplatzes verbindlich.
  • Die Parkordnung gilt sowohl für den eingezäunten Bereich als auch für den Parkplatz (mit Ausnahme der Einlasszeiten) außerhalb der Umzäunung. Mit dem Betreten des Gutsparks und seiner Anlagen erkennt der Besucher die Hausordnung an.

 

2. Einlasszeiten

 

  • Der Gutspark Altjeßnitz ist jährlich vom 01. April bis zum 31. Oktober für Besucher wie folgt geöffnet:
Montag und Dienstag (außer an Feiertagen):   geschlossen  
Mittwoch – Freitag:   14:00 Uhr – 18:00 Uhr  
Samstag – Sonntag:  10:00 Uhr – 18:00 Uhr  
Gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr  
Davon abweichend gelten während der Ferien in Sachsen-Anhalt folgende Öffnungszeiten:  
Mittwoch – Sonntag:   10:00 Uhr – 18:00 Uhr
 

      

  • Um 20:00 Uhr wird der Gutspark geschlossen. Bis dahin müssen alle Besucher den Park verlassen haben, ansonsten haftet der Besucher selbst für die Folgen der Nichtbeachtung dieser Regelung und die daraus dem Betreiber entstehenden Kosten und Auslagen.
  • Die Öffnungszeiten und das Einlassende werden von der Stadt Raguhn-Jeßnitz festgelegt und per Aushang am Schaukasten des Kassenhauses auf dem Parkplatz gegenüber dem Gutspark sowie auf der Internetseite der Stadt Raguhn-Jeßnitz unter www.raguhn-jessnitz.de bekannt gegeben.
  • Die Stadt Raguhn-Jeßnitz behält sich vor, den Gutspark bei schlechter Witterung (Schnee, Hagel, Regen, Sturm o. ä.) vorübergehend oder vorzeitig zu schließen. Bei vorzeitiger Schließung entfällt dabei jeglicher Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Eintrittspreises.
  • Die Stadt Raguhn-Jeßnitz behält sich vor, den Gutspark bei Störungen oder sonstigen betrieblichen Gründen (Durchführung von Veranstaltungen, Sanierungen, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen usw.) jederzeit ganz oder teilweise zu schließen.

 

3. Benutzungs- und Einlassberechtigung

 

Der Zugang und die Benutzung des Gutsparks sind während der Öffnungszeiten grundsätzlich jeder Person gestattet. Hiervon ausgenommen sind:

  • Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ohne Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson.
  • Offensichtlich alkoholisierte Personen oder Personen die unter Drogeneinfluss stehen.
  • Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, ohne volljährige Begleitperson.
  • Personen mit Hausverbot.
  • Personen, die den Gutspark zu gewerblichen, ungesetzlichen oder sonstigen nicht angemessenen Zwecken ohne Genehmigung der Stadt Raguhn-Jeßnitz bzw. durch die Stadt bevollmächtigte Dritte nutzen wollen.

 

4.  Zutritte, Entgelte, Eintrittskarten, Zahlungsbedingungen

 

  • Der Zutritt zum Gutspark ist nur mit gültiger Eintrittskarte, der am Kassenhaus gegenüber dem Gutspark erhältlich ist, zulässig.
  • Die Eintrittspreise betragen:
Für Erwachsene:   3,50 € / pro Person
Ab 01.01.2025:      4,00 € inkl. MwSt. / pro Person

Für Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres und

Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: 

 

1,50 € / pro Person

Ab 01.01.2025:  1,50 € inkl. MwSt. / pro Person
  • Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  • Es besteht die Möglichkeit, Jahreskarten zu erwerben für:
Erwachsene:   15,00 €/pro Person
Ab 01.01.2025: 18,00 € inkl. MwSt. / pro Person

Für Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres und

Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres:

5,00 €/pro Person.
Ab 01.01.2025: 6,00 € inkl. MwSt. / pro Person

       

 

  • Die Eintrittskarte in Form eines sog. Chip-Coin gilt jeweils nur für das einmalige Betreten des Gutsparks an dem betreffenden Tag - mit Ausnahme der Toilettennutzung und Nachlösen von Parkgebühren. Nach Verlassen des Gutsparks besteht kein Anspruch auf Widereintritt. Durch Einwerfen des sog. Chip-Coin in das Drehkreuz am Eingang des Gutsparks, wird dem Besucher der Zugang gewährt. Verlorengegangene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
  • Besuchergruppen und Schulklassen können nach Anmeldung auch abweichende Einlasszeiten vereinbaren. Anmeldungen sind mindestens 2 Wochen vorher schriftlich zu richten an die Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz.
  • Besuchergruppen, Personen mit Kinderwagen oder gehbeeinträchtigte Personen, die auf Gehhilfen (Rollator, Rollstuhl usw.) angewiesen sind, melden sich bitte entsprechend beim Personal des Kassenhauses. Sie erhalten für den Zutritt in den Gutspark Eintrittskarten anstatt der genannten Chip-Coins.
  • Die Stadt Raguhn-Jeßnitz oder von ihr autorisierte Dritte sind berechtigt bei besonderen Angeboten im Gutspark (z. B. bei der Durchführung von Veranstaltungen) am Veranstaltungstag abweichende Eintrittspreise zu verlangen.
  • Bei Einschränkungen der Benutzbarkeit oder des Angebotes des Gutsparks (z. B. bei betrieblichen Störungen) besteht kein Anspruch auf Minderung bzw. Erstattung des Eintrittspreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Besuchers sind ausgeschlossen.
  • Die Gebühren für die Nutzung des PKW-Parkplatzes betragen 1,00€ (inkl. MwSt.) je angefangener Stunde. Die Gebühren für die Nutzung der Bus-Parkplätze betragen 2,00€ (inkl. MwSt.) je angefangener Stunde. Die Parkdauer ist auf max. 4 Stunden begrenzt.  Die Entrichtung der Parkgebühr erfolgt an den dafür vorgesehenen Parkautomaten.
  • Es ist jeweils nur Barzahlung möglich.

 

4.1. Kostenfreier Zutritt für Feuer- und Wasserwehren

Den Kameraden der Freiwilligen Feier- und Wasserwehren der Gemeinden

  • Stadt Bitterfeld-Wolfen
  • Stadt Raguhn-Jeßnitz
  • Stadt Sandersdorf-Brehna
  • Stadt Zörbig

wird nach Vorlage eines gültigen Dienstausweises der unentgeltliche Zugang zum Gutspark gewährt. Je zutrittsberechtigtem Kameraden ist jeweils eine Begleitperson ebenso kostenfrei zutrittsberechtigt.

An der Kasse wird die Postleitzahl der Zutrittsberechtigten erfragt und dokumentiert.

 

5.  Allgemeine Verhaltensregeln

 

  • Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Gutspark gewährleistet ist. Insbesondere ist die Störung, Belästigung und Gefährdung anderer Besucher zu unterlassen.
  • Hinweistafeln sowie die Anordnungen des Personals sind unbedingt zu beachten.
  • Es sind grundsätzlich die Wege innerhalb des Gutsparks zu benutzen. Das Betreten der Grünflächen ist zu vermeiden. Die Durchführung von Picknicks, Ball- und Sportspielen ist an ausgewiesenen Stellen (Grünfläche vor dem Spielplatz) im Gutspark erlaubt.

Im Irrgarten dürfen die Bereiche der Heckenanpflanzung weder betreten noch durchschritten werden. Eine Beschädigung der Hecke ist zu vermeiden.

  • Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und von Rasen-, Pflanz-, Wasser- und Spielplatzflächen fernzuhalten.
  • Hundekot und alle sonstigen Abfälle sind in den bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
  • Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
  • Lehrer und Gruppenleiter sowie Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.

Es ist nicht gestattet,

  • Rauchen im Bereich des Irrgartens,
  • Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards, Fahrräder, Krafträder usw. in den Gutspark zu bringen und zu benutzen,
  • Waffen, Werkzeuge oder gefährliche Gegenstände jeder Art in den Gutspark zu bringen,
  • Werbematerial jeder Art ohne Genehmigung der Stadt Raguhn-Jeßnitz oder von ihr autorisierten Dritten auszulegen oder zu verteilen,
  • Gegenstände, Parkeinrichtungen (z. B. Mülleimer, Bänke, Hinweisschilder) und Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen von ihren Standorten zu entfernen, zu verunreinigen oder zu beschädigen,
  • Feuerstellen zu entzünden und Feuerwerkskörper jeglicher Art abzubrennen,
  • sog. Slacklines zwischen Bäumen und anderen Objekten zu spannen,
  • Skulpturen, Bäume und Einfriedigungen zu besteigen.

 

6.  Besondere Verhaltensregeln für Spielplatz und Spielgeräte

 

  • Die Benutzung des Spielplatzes und der Spielgeräte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Regeln und Anweisungen auf der Hinweistafel sind bei Benutzung unbedingt zu beachten und einzuhalten.
  • Die Spielgeräte und den Spielplatz dürfen Kinder unter 7 Jahren nur unter Aufsicht ihrer Begleitperson benutzen. Kindern und Jugendlichen ist ab Vollendung des 12. Lebensjahres die Nutzung des Spielplatzes und seiner Geräte nicht gestattet.

 

7.  Schäden, Schadensersatzansprüche, Haftungsausschluss

 

  • Der Gutspark einschließlich Grünanlagen und Anpflanzungen sind schonend zu behandeln. Beschädigungen sind dem Personal zu melden.
  • Jeder Besucher haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigungen des Gutsparks verursacht hat. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften deren Eltern, Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtspersonen.
  • Die Besucher benutzen den Gutspark auf eigene Gefahr. Für höhere Gewalt haftet die Stadt Raguhn-Jeßnitz nicht. Dies gilt ebenso für Schäden, die einem Besucher durch Dritte zugefügt werden.
  • Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von (Wert-)Gegenständen, Kleidung o. ä. wird keine Haftung übernommen.

 

8.  Aufsicht, Hausrecht, Wünsche, Beschwerden

 

  • Das Personal des Gutsparks übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Das Personal ist berechtigt, Besucher, welche gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung verstoßen oder die Anweisungen des Personals nicht befolgen von der weiteren Nutzung des Gutsparks auszuschließen. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Aufsichtspersonals halten, kann ein Hausverbot erteilt werden. Der Eintrittspreis wird jeweils nicht erstattet.
  • Bei Nichtbefolgen der Aufforderung, den Gutspark zu verlassen, macht sich der Besucher des Hausfriedensbruchs strafbar und die Stadt Raguhn-Jeßnitz behält sich weitere rechtliche Schritte sowie die Stellung einer Strafanzeige und ein Hausverbot vor.

 

9.  Fundsachen

 

Fundsachen sind beim Aufsichts- und Kassenpersonal abzugeben. Über Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

 

10.  Parkplatz, Parken

 

Auf dem Parkplatz ist Schrittgeschwindigkeit zu beachten. Die abgestellten Fahrzeuge werden nicht bewacht. Die Stadt Raguhn-Jeßnitz übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen oder Diebstahl von Gegenständen aus Fahrzeugen.

Das Parken ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Bei Nichtbeachtung trägt der jeweilige Fahrzeughalter das Risiko und die entstehenden Kosten.

 

11.  Inkrafttreten

 

Diese Hausordnung tritt zum 01.04.2023 in Kraft. Die 1. Änderung der Haus- und Parkordnung für den Gutspark Altjeßnitz und seiner Anlagen vom 22.03.2023 tritt mit Wirkung ab dem 01.04.2024 in Kraft . Die Hausordnung vom 01.05.2016 zuletzt geändert am 01.04.2019 tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.

 

Raguhn-Jeßnitz, 21.03.2024

 

Stadt Raguhn-Jeßnitz

gez. Loth                                                                   -Siegel-

Bürgermeister

 

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