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Hausordnung Hort der Grundschule "Am Markt" Raguhn

Hausordnung Hort

 

Einrichtung:           Hort der Grundschule „Am Markt“ Raguhn     

 

Allgemeiner Teil

1

Die Hausordnung ist für alle Kinder, Personensorgeberechtigte / abholberechtigte Personen verbindlich. Personensorgeberechtigte sind verpflichtet, alle weiteren abholberechtigten Personen über diese Regeln und Sicherheitsvorkehrungen zu informieren.  

2 Für die Aufnahme des Kindes in die Horteinrichtung ist ein rechtskräftiger Betreuungsvertrag Voraussetzung.
3 Bei Fotos von Kindern handelt es sich um personenbezogene Daten. Sie unterliegen einem besonderen Schutz. Foto-, Video- und Tonaufnahmen dürfen nur durch das pädagogische Fachpersonal oder von ihnen beauftragte Personen erstellt werden und werden nur mit Einwilligung der Eltern verwendet (Einwilligungserklärung). Dies betrifft den Hortalltag sowie Feste und Feiern.

 

Sicherheit, Fürsorge- und Aufsichtspflicht
 

4

Es ist aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen für Besucher/innen nicht gestattet, Tiere auf das Gelände und in das Gebäude der Horteinrichtung mitzubringen. Rauchen auf dem Hortgelände ist verboten.

5

Fluchtwege und Treppen müssen ständig und in vollem Umfang freigehalten werden. Türen in Fluchtwegen bzw. Notausgängen dürfen nicht verschlossen oder in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt werden. Bei Alarmauslösung (Sirenenton) sind die Bestimmungen des Evakuierungsplanes in allen Punkten strikt einzuhalten. Der Sammelplatz befindet sich auf der rechten Seite des Marktplatzes.

6 Kinder mit gültigem Betreuungsvertrag sind durch die Unfallkasse Sachsen- Anhalt unfallversichert. Der Unfallschutz gilt auch für den direkten Weg zwischen Schule - Hort bzw. Hort - Wohnung sowie bei Veranstaltungen, wenn diese in der Verantwortung der Horteinrichtung liegen.
7 Unfälle, die auf direktem Weg zu oder von der Horteinrichtung eintreten, sind der pädagogischen Fachkraft unverzüglich zu melden, um eine Schadensregulierung einzuleiten.
8

Während der Zeit des Aufenthaltes in der Einrichtung haben die pädagogischen Fachkräfte die Fürsorge- und Aufsichtspflicht1. Diese beginnt mit der persönlichen Meldung des Kindes bei der pädagogischen Fachkraft sowohl im Frühhort wie auch im Nachmittagshort. Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht endet mit der Verabschiedung des Kindes zur vereinbarten Zeit bei der pädagogischen Fachkraft bzw. mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person. 

9

Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht über die Kinder auf dem Weg zum Hort und nach Verlassen des Hortes obliegt den Personensorgeberechtigten. Beim Bringen und Holen sind die Personensorgeberechtigte bzw. die beauftragte Person für die Beaufsichtigung des Kindes verantwortlich.

Bei Festen / Veranstaltungen an denen sie als Personensorgeberechtigte oder von Ihnen beauftragte Personen teilnehmen, liegt die Verantwortung für die Aufsicht ebenfalls bei Ihnen bzw. der beauftragten Person. 

10  In der Einrichtung können sich die Kinder im Haus sowie im Garten frei und selbstständig betätigen und bewegen. Dazu werden die Kinder in regelmäßigen Abständen zum Einhalten der Regeln belehrt.  Die Kinder zeigen ihren aktuellen Aufenthaltsort über eine Orientierungstafel an und melden sich stets an und ab. 

    

Bringen und Holen

11 Kinder, welche die Horteinrichtung während der Ferien nicht besuchen sind bis 08:00 in der Einrichtung (telefonisch, durch eine Sprachnachricht auf dem Anrufbeantworter oder persönlich) abzumelden. Bei Nichterscheinen ihres Kindes im Hort informieren wir sie telefonisch.
12

Beim Bringen und Holen des Kindes sind die Einrichtung und der Garten in einem angemessenen Zeitraum zu verlassen. Es sind nur die Räume zu betreten, die zum Zweck des Bringens / der Abholung erforderlich sind. Die Benutzung von Fahrrädern, Inline-Skates, Kick- oder Skateboards u. a. auf dem Hort-Gelände ist nicht gestattet. (außer an Angebotsnachmittagen).

13

Tür- und Angelgespräche mit den pädagogischen Fachkräften sind jederzeit möglich. Besteht bei den Personensorgeberechtigten der Wunsch ein ausführliches Gespräch zu führen, bitten wir um eine vorherige Terminabsprache.

14 Wenn das Kind allein nach Hause geht, sind die Heimgehzeiten dem Hort schriftlich anzuzeigen. Beim Abholen der Kinder gelten ebenfalls nur schriftliche Vollmachten.
15

Wenn ein Kind aus nicht vorhersehbaren Gründen innerhalb der Öffnungszeit nicht abgeholt wurde, wartet die diensthabende pädagogische Fachkraft mit dem Kind in der Einrichtung. Während der Wartezeit bemüht sich die pädagogische Fachkraft um eine telefonische Verbindung mit den Personensorgeberechtigten oder anderen zur Abholung berechtigten Personen. Gelingt eine Kontaktaufnahme nicht, wird nach einer angemessenen Zeit die Polizei benachrichtigt.

 

16 Können Sie ihr Kind aus unvorhersehbaren Gründen innerhalb der Öffnungszeit nicht abholen, dann informieren sie uns sofort. Bei einer Überschreitung kann ein Mehrbetreuungsaufwand in Rechnung gestellt werden. 
17 Bei Überschreitung der Betreuungszeit oder Abholung nach der Öffnungszeit wird Ihnen der Mehrbetreuungsaufwand für die zusätzliche Betreuung in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung obliegt dem Träger.

 

Verhalten bei Erkrankungen und Unfällen
 

18

Erkrankt oder verunfallt ihr Kind während des Aufenthaltes in unserer Horteinrichtung, leiten wir die erforderlichen Sofortmaßnahmen ein und informieren sie umgehend, damit sie ihr Kind schnellstmöglich abholen und einem Arzt vorstellen.

19

Bei ansteckenden Erkrankungen darf ihr Kind erst wieder die Einrichtung besuchen, wenn es symptomfrei ist und eine Bescheinigung über die Unbedenklichkeit der Betreuung im Hort durch den Arzt oder dem Gesundheitsamt attestiert wurde.

20 Bei Durchfall, Erbrechen oder Fieber muss das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
21 Die Erzieher sind grundsätzlich nicht zur Medikamentengabe befugt. Muss ein Medikament (chronische Erkrankung) im Einzelfall auch während der Betreuungszeit verabreicht werden, benötigt das Fachpersonal eine schriftliche Einverständniserklärung.
22

Zecken werden vom pädagogischen Personal nicht entfernt. Die Personensorgeberechtigten werden umgehend informiert!

23 Personensorgeberechtigte sind verpflichtet sämtliche Telefonnummern (Arbeitsstelle, Privatnummer) sowie die Adresse in der Einrichtung immer aktuell zu hinterlegen, damit wir Personensorgeberechtigte im Not- oder Krankheitsfall des Kindes erreichen können. Die Angabe einer weiteren Vertrauensperson mit Erreichbarkeit ist zu empfehlen.

 

Kindereigentum
 

24 Personensorgeberechtigte haben dafür zu sorgen, dass für die Betreuung der Kinder in der Horteinrichtung alle notwendigen und persönlichen Dinge zur Verfügung stehen.
25  Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechselung von Kindereigentum wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen, das Eigentum des Kindes mit dem Namen zu kennzeichnen. Fundsachen werden an dafür vorgesehenen Orten aufbewahrt und nach max. 14 Tage entsorgt.
26 Mitgebrachte elektronische Geräte, welche internetfähig sind bzw. mit denen Bild- und Tonaufnahmen aufgezeichnet und abgespielt werden können, sind nicht erlaubt. 

  

Zusammenarbeit mit Eltern
 

27 Im Interesse der Betreuung und Erziehung der Kinder wird besonderer Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gegenseitige Information zwischen der Horteinrichtung und den Personensorge- berechtigten gelegt. Entsprechend der organisatorischen und pädagogischen Aufgabenstellung der Horteinrichtung ist eine engagierte Mitwirkung der Personensorgeberechtigten erwünscht und erforderlich (Hort- Elternkuratorium).  Informationen werden über Elternbriefe, Hortranzenpost und Aushänge weitergegeben.
28

Hinweise und Anregungen zu unserer Arbeit können jederzeit in mündlicher oder schriftlicher Form geäußert werden.

Ergeben sich bei Ihnen Rückfragen zu Vorkommnissen in der Einrichtung, dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit den pädagogischen Fachkräften auf, um eine Klärung herbeizuführen. 

 

Öffnungs- und Schließzeiten 
 

29

Es besteht die Möglichkeit einen 2, 3, 4, 5 Stunden oder 6-Stunden Betreuungsvertrag zu wählen.

Die Stundenaufteilung kann für den Früh- und Nachmittagshort genutzt werden. 

Im 6-Stundenvertrag sind die Frühhort- und Nachmittagsbetreuung und die Ferienbetreuung sichergestellt (bis zu 10 Stunden).

30

Die Horteinrichtung bleibt in der Regel vom 24.12. bis 31.12. eines jeden Jahres geschlossen.

Bis zum 30.10. des Vorjahres werden weitere Schließtage sowie Tage mit verkürzter Öffnungszeit durch Aushang in der Einrichtung bekannt gegeben. 

31 Vor Ferien und schulfreien Tagen erfolgt eine gesonderte Befragung zum Betreuungsbedarf.
32

Die Einrichtung kann vorübergehend, teilweise oder ganz, ausfolgenden Gründen geschlossen werden:

 

•           in Folge eintretender Katastrophen

•           auf Anordnung von Ämtern und Behörden

•           auf Grund von Baumaßnahmen

•           bei Betriebsferien, Schließzeiten und pädagogischen Fortbildungstagen

•           bei akutem Personalmangel (wenn die Fürsorge und Aufsichtspflicht nicht gewährleistet werden kann).

33 Hausrecht: Personen, die Ordnung und Ruhe in der Einrichtung stören, haben nach Aufforderung das Objekt zu verlassen. Im Fall des Verstoßes gegen die Regelung der Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen die Hausordnung entstehen, können die Verursacher ersatzpflichtig gemacht werden.

 

Spezieller Teil
 

Hort Raguhn

Am Markt 1

06779 Raguhn – Jeßnitz

OT Raguhn

Tel.: 034906-20269

Hd: 0176-29017054

E-Mail: hort@gs-raguhn.de

 

 

34   Öffnungszeiten/Schließzeiten
 

Öffnungszeit während der Schulzeit:

  • Früh-Hort 06.00 Uhr bis 7.15 Uhr
  • Nachmittagshort 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr 

 

Öffnungszeit während der Schulferien:

  • 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Schließzeiten HORT

  • 24.12 und 31.12. jeden Jahres
  • Sommerschließzeit siehe Aushang, Ranzenpost, Stadtanzeiger

 

Weitere Schließtage werden bis 30.10. des Vorjahres durch Aushang bekanntgegeben.

 

Eltern, die nachweisen, dass sie keine Möglichkeit haben, ihre Kinder an diesen Tagen zu betreuen, können sich bis 8 Wochen vor dem Schließtag an die Einrichtungsleitung wenden. Die Möglichkeit der Betreuung im Hort einer anderen Einrichtung kann dann geprüft werden.

Jedes Kind soll im Jahr mindestens zwei Wochen zusammenhängend Urlaub haben, um sich vom Alltag in Gemeinschaftseinrichtungen und Schule zu erholen. Schließzeiten sollten dabei nicht mitgerechnet werden.

 

35   Schulweg
 

Die Bewältigung des Weges zur und von der Einrichtung liegt in der Verantwortung der Eltern. Soll das Kind den Schulweg allein bewältigen, wird empfohlen, dies vorher mit dem Kind zu üben. Das selbstständige nach Hause gehen beginnt damit, dass sich das Kind rechtzeitig auf den Heimweg vorbereitet und verabschiedet. Zu den Bussen, ab 15.10 Uhr werden Ihre Kinder von zwei Pädagogen begleitet. Gewünschte Änderungen der Heimgehzeiten oder Busabfahrten werden nur schriftlich entgegengenommen.

 

36   Telefonische Erreichbarkeit
 

Wir sind täglich in der Zeit von 06.00 - 07.30 oder 12.30 – 17.00 Uhr telefonisch unter 034906/20269 oder 017629017054 erreichbar.

In der Kernzeit des Hortes von 12.00 Uhr – 17.00 Uhr ist es während der Betreuung der Kinder schwierig, Telefonate anzunehmen und die geäußerten Anliegen zu bearbeiten. Gern können Sie auf unserem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen.  Alle weiteren Anliegen können Sie uns gern per E-Mail senden. Diese werden nach Möglichkeit am Folgetag bearbeitet.

 

37   Elternarbeit
 

Unerlässliches Kommunikationsmittel zwischen Eltern und Hort ist das Hauaufgabenheft. Es ist für alle Mitteilungen zu nutzen, wie z. B. Heimgehzeiten, kurzfristige Veränderungen bei der Vollmacht für abholberechtigten Personen u. ä.  Wir schicken Ihnen im Hausaufgabenheft Elternbriefe, Ferienpläne, Ferienverträge etc. mit.

 

Der Elternbeirat als Vertretung der Elternschaft wird mindestens aller 2 Jahre gewählt. Er unterstützt im Interesse der Kinder die Arbeit des Hortteams, wobei er seine Arbeit und Zusammenkünfte selbst organisiert. Der Elternbeirat sollte sich mindestens halbjährlich und darüber hinaus bei Bedarf treffen.

 

38   Elterngespräch zum Entwicklungsstand des Kindes
 

In den angebotenen Gesprächen steht der Austausch der Eltern und pädagogischen Fachkräfte über die Entwicklung des Kindes im Vordergrund. Wir tauschen uns über Stärken, erreichte Ziele und anstehende Entwicklungsaufgaben des Kindes aus. Gemeinsam begleiten und unterstützen wir den Entwicklungsprozess mit dem Ziel, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen bzw. zu finden. Darüber hinaus können die Personensorgeberechtigten in besonderen Entwicklungsphasen des Kindes oder bei Problemen ein Gespräch vereinbaren.

Natürlich haben Sie immer die Möglichkeit, bei speziellen Anfragen und Problemen ein Gespräch mit der Bezugserzieherin oder dem Bezugserzieher zu vereinbaren.

 

39 Hausaufgaben
 

In den Klassen 1-4 wird die Hausaufgabenerledigung in der Gruppe zu einem festen Zeitpunkt von der Bezugserzieherin oder dem Bezugserzieher begleitet.

 

Die Kinder lernen hier Verantwortung für ihr Handeln zu tragen und eine sinnvolle Zeiteinteilung. Die betreuende Person gibt Hilfe bei Verständnisfragen und achtet auf eine selbstständige Erledigung der Aufgaben innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens. Gegebenenfalls vermerkt diese, wenn die Erledigung der Hausaufgaben abgebrochen werden musste. Die Prüfung der Vollständigkeit obliegt den Eltern. Die Kontrolle der Hausaufgaben erfolgt durch die Schule.

Nach wie vor steht für uns die Entwicklung der Selbstständigkeit des Kindes im Vordergrund. Deshalb ist die Hausaufgabenerledigung im Hort ein pädagogisches Angebot in unserer Konzeption. Wenn bedingt durch Ausfall von Personal die Besetzung der HA-Räume nicht mehr möglich ist, informieren wir Sie. 

   

40   Allgemeines
 

Ist Ihr Kind erkrankt, melden Sie Ihr Kind bei der Grundschule ab.

 

Die An- und Abmeldung des Mittagessens sowie die Abrechnung regeln die Eltern selbst mit der Essenfirma.

 

Ranzen sind nach dem Unterricht ordentlich an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

 

In den Spiel-Räumen des Hortes werden Hausschuhe getragen.

 

Kaugummis sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

 

Die Kinder haben täglich die Möglichkeit, sich an der frischen Luft zu bewegen. Ausgenommen sind extreme Wetterverhältnisse.

 

Vesper kann individuell in den Horträumen oder auf dem Hof eingenommen werden.

 

Wechseln Kinder das Spiel oder gehen in einen anderen Raum, haben sie die Pflicht unaufgefordert ihr Spielzeug bzw. die von ihnen benutzten Materialien wegzuräumen, sparsam im Umgang mit bereitgestellten Arbeitsmitteln zu sein und mit eigenem Eigentum bzw. dem Eigentum anderer sorgsam umzugehen. Zerstörung und Beschädigung von Horteigentum wird den Eltern mitgeteilt. Mit dem betreffenden Kind und den Eltern wird eine Behebung des Schadens angestrebt. Ziel ist es, dem Kind die Konsequenz seines Handelns deutlich zu machen und es zu befähigen, Verantwortung zu übernehmen.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass Kinder der 1. bis 4. Klasse in der Regel selbst entscheiden können, was sie draußen im Hort anziehen. Wir berücksichtigen das eigene Temperaturempfinden jedes Kindes und würden nur im „Extremfall“ die Kinder auffordern sich Kleidung an- bzw. auszuziehen. Wenn Ihr Kind besonders anfällig sein sollte, legen Sie gemeinsam mit ihm fest, wie es sich draußen anziehen soll und geben Sie evtl. den jeweiligen pädagogischen Fachkräften Bescheid.

 

Melden Sie Ihr Kind für eine geplante Ferienveranstaltung verbindlich an (schriftliche Ferienanmeldung und Bekanntgabe Ferienplan) sind die angegebenen Kosten im Voraus zu entrichten. Eine Teilnahme des Kindes kann ansonsten nicht gewährleistet werden.

 

Respektvolles, faires Verhalten zwischen Kindern und Erwachsenen bildet die Grundlage unseres Zusammenseins.

 

Hinweis zum konkreten Ablauf für Punkt 24 Kindereigentum aus dem Allgemeinen Teil
 

Smartwatch, Handy oder ähnliche internetfähige Geräte sind im Hort nicht erlaubt und dürfen während der Hortzeit nicht in Betrieb genommen werden. Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass die Hausordnung (HO) eingehalten und das Kind angehalten wird, derlei Geräte zuhause bzw. im Ranzen zu lassen. Im Vordergrund stehen der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte Ihres und aller anderen Kinder.

Sollte uns der Gebrauch solcher Geräte durch das Kind in der Hortzeit auffallen, bedeutet das einen Verstoß gegen die HO. Die Geräte werden von den pädagogischen Fachkräften eingesammelt und dem Kind zurückgegeben, wenn es den Heimweg antritt.

Außerdem erhalten die Eltern eine Information. Alle Kinder werden dazu regelmäßig belehrt.

 

Die Hausordnung tritt mit Wirkung zum 01.08.2026 in Kraft.

 

Raguhn-Jeßnitz, 01.07.2026                                                Melichar (Einrichtungsleitung)

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