Hausordnung der Krippe "Zwergenhäuschen" Jeßnitz

 

Hausordnung

Krippe „Zwergenhäuschen“ Jeßnitz

 

Abstellmöglichkeiten

Das Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen ist an den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.

Private Roller/Fahrräder werden an den Fahrradständern im Hof angeschlossen und nicht benutzt. Vom Tor und zurück bitte schieben.

Allgemeines

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und gilt für alle Personen, die das Gelände und die Kindertageseinrichtung betreten.

Anmeldung

Erfolgt durch die persönliche Vorstellung im Rathaus Raguhn: Antragstellung.

Aufnahme

Die Kita-Leitung kontaktiert die Erziehungsberechtigten zeitnah und lädt zum ‚Aufnahmegespräch‘ ein.

Anschließend erfolgt ein ‚Erstgespräch‘ mit der Leitung und dem gruppenzugehörigen pädagogischen Fachpersonal.

Aufsichtspflicht

Durch die Übernahme des Kindes, vom pädagogischen Personal, auf dem Krippen-Gelände beginnt die Aufsichtspflicht & endet mit Übergabe an die Eltern bzw. einer bevollmächtigten Person.

Alle abholberechtigten Personen müssen sich stets, auf Nachfrage des Personals, mit dem Personalausweis ausweisen können. Bei nicht dauerbevollmächtigten Personen bedarf es an einer mit Namen, Datum & Unterschrift versehenen schriftlichen Vollmacht von den Personensorgeberechtigten.

Eine persönliche Begrüßung & Verabschiedung innerhalb der Betreuungszeit ist dabei vorausgesetzt.

Bei Veranstaltungen mit dem Personenberechtigten liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei diesen.

Bitte übergeben Sie uns Ihr Kind an der Garderobe.

Außengelände

In der Einrichtung und im Außengelände ist es nicht zulässig:

  • Alkohol oder andere Rauschmittel zu konsumieren

Tiere mitzubringen

  • Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mitzubringen
  • zu rauchen, dies umfasst Zigaretten, E-Zigaretten sowie Tabakerhitzer

Die Kindertageseinrichtung wird ausschließlich zur Kinderbetreuung und hiermit verbundenen Veranstaltungen genutzt.

Von Personenberechtigten, Elternrat oder Dritten zum Aushang oder zur Verteilung mitgebrachtes Informationsmaterial jeglicher Art ist generell durch die Einrichtungsleitung zu genehmigen.

Aushänge

Alle Erziehungsberechtigten sind dazu angehalten die Aushänge im Eingangsbereich bzw. außen am Schaukasten zur Kenntnis zu nehmen.

Beiträge

Die Kostenbeiträge des Betreuungsplatzes sind der Kita-Beitragssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zu entnehmen.

Am Monatsanfang ist das Gruppengeld in Höhe von 5€ zu entrichten. Dies dient dem Einkauf von z.B. Getränken und dem Ausdruck der Portfoliobilder.

Betreuungsstunden

Die Betreuungsstunden sind vertraglich auf einen täglichen Maximalbetreuungszeitraum festgelegt.

Überziehung der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden leitet die Kitaleitung an den Träger zur Mehrkostenberechnung weiter.

(...) die Zeitangaben sind in ganzen Stunden zu treffen, wobei der Zeitraum jeweils zur vollen & halben Stunde beginnt & endet (…).

(Kita-Benutzungssatzung §7)

Änderungen der Betreuungszeit sind nur für den gesamten Kalendermonat möglich. Sie sind spätestens einen Monat vor deren Eintreten dem Träger schriftlich mitzuteilen.

(Formular in der Einrichtung)

Bring- und Abholzeiten

Zur Teilnahme am Frühstück ist das Bringen des Kindes bis 7:30 Uhr erforderlich.

Damit die Kinder die Möglichkeit haben, das Frühstück gemeinsam und in Ruhe einzunehmen, werden in der Zeit von 7:30 – 8:00 Uhr keine Kinder entgegengenommen.

Es werden Angebote im Rahmen der Lernangebote durchgeführt. Zur ungestörten Teilnahme an den pädagogischen Angeboten ist ein Bringen des Kindes bis spätestens 8:30 Uhr erforderlich. Daher können nach 8.30 Uhr keine Kinder entgegengenommen werden. Ausnahmen sind im wichtigen Einzelfall mit der Leitung oder den pädagogischen Fachkräften abzustimmen.

Die Ruhezeit ist von 12:00 – 14:00 Uhr. In dieser Zeit können keine Kinder abgeholt werden (nur in wichtigen Fällen).

Das Gelände der Einrichtung ist 15min nach der Abholung des Kindes zu verlassen.

Mit Beendigung der Öffnungszeit muss das Gelände der Einrichtung verlassen sein.

Daten

Es bedarf an unverzüglicher & unaufgeforderter Mitteilung bei Veränderungen, bezogen auf familiären Situationen, Anschrift telefonischer Erreichbarkeit, Arbeitsstelle, zur Abholung bevollmächtigter Personen.

Das Personal geht gewissenhaft mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten und anvertrauten Daten um.

Zum Schutz personenbezogener Daten sind Sie dazu angehalten, nur das Portfolio Ihres eigenen Kindes, in Anwesenheit des pädagogischen Personals, anzusehen.

Für persönliche Gespräche, bezüglich des ganzheitlichen Entwicklungsstandes Ihres Kindes oder diverser Anliegen, steht Ihnen das pädagogische Fachpersonal nach Terminabsprache zur Verfügung.

Eingewöhnung

Alle eventuell ausgehändigten Unterlagen & mitzubringenden Nachweise sind ausgefüllt & vollständig spätestens am 1. Tag der Eingewöhnung abzugeben.

Die Eingewöhnung orientiert sich an dem ‚Berliner Eingewöhnungsmodell‘. Es beinhaltet, unter Anwesenheit max. eines Elternteils, einen sukzessiven Aufenthalt in der Krippe.

Die täglich, bis zu ca. 3 Wochen, individuelle Gestaltung der Eingewöhnung obliegt allein der zuständigen pädagogischen Fachkraft.

Elternkuratorium

Die Erziehungsberechtigten jeder Kita wählen in jedem ungeraden Jahr (beginnend 2019), für die Dauer von zwei Jahren, 2 Elternvertreter für das Kuratoriums einen Elternvertreter und dessen Stellvertreter für die Stellvertretung.

Essenversorgung

Die Tagesverpflegung (Frühstück, Mittag, Vesper) erfolgt durch einen externen Anbieter, dabei wird auf eine ausgewogene, gesunde & nahrhafte Ernährung geachtet.

Die tägliche An-bzw. Abmeldung ist Aufgabe der Eltern.

Haftungsausschluss

Weder Kita/Krippe noch Träger haften für den Verlust, die Beschädigung oder Verschmutzung von den in die Einrichtung mitgebrachten Kleidungsstücken, Brillen, Haarschmuck, sonstigen Wertgegenständen & Geld. Dies gilt auch für Spielsachen, Fahrzeuge & Kinderwagen.

Hausrecht

In den kommunalen Kindereinrichtungen wird das Hausrecht durch die Einrichtungsleitung oder einem von Ihrem beauftragten Mitarbeiter ausgeübt.

Hygiene/ Krankheit

Das Betreten der Gruppenräume und des Flures ist aus hygienischen Gründen untersagt.

Um die Intimsphäre der Kinder zu wahren, ist der Aufenthalt in den Waschräumen nicht gestattet.

Das Fernbleiben des Kindes ist persönlich oder telefonisch unter

  • 03494/34039
  • 0160/5906478

Bis 08:00 Uhr der Kindertageseinrichtung mitzuteilen.

Sie sind dazu aufgefordert, sich an die Bestimmungen gem. §9 der Kita- Benutzungssatzung zu richten und zu handeln (Meldepflicht, Medikation). Bei auftretenden Veränderungen des Allgemeinzustandes & Verhaltens des Kindes entscheidet die zuständige Erzieherin in Absprache mit der Leitung, ob das Kind

weiterhin in der Krippe bleiben kann oder die Eltern informiert werden.

Nach Fieber, Erbrechen und Durchfall dürfen die Kinder erst nach 48 Stunden Symptomfrei die Einrichtung wieder besuchen.

Kleidung

Die Kinder sollten zweckmäßig, wettergerecht sowie der Raumtemperatur angemessen gekleidet sein. Die Zwiebelschicht ist empfehlenswert & dient dem Personal dazu, bei jeder Wetterlage adäquat handeln zu können.

Jedes Kind verfügt über eine Wechselwäschebox. Stellen Sie sicher, dass dieser ausreichend (2 komplette Garnituren), jahreszeitengerecht & in entsprechender Größe/ Passform gefüllt ist.

Die Kleidung der Mittagsruhe wird den Eltern zur Reinigung jeden Freitag mit nach Hause gegeben.

Die Kennzeichnung der persönlichen Dinge wird vorausgesetzt.

Für Kinder sollten rutschfeste Hausschuhe bzw. Sandaletten mitgebracht werden.

Kündigung

,(…) wird mit dem Eingang der Kündigung im Fachamt nach Ablauf von 3 Monaten zum Monatsende (außer in begründeten Ausnahmefällen) wirksam‘ (Kita-Benutzungssatzung §12).

Medikamente

Medikamente (auch Naturheilmittel, Cremes und freiverkäufliche Mittel) dürfen durch die pädagogische Fachkraft nicht verabreicht werden.

Ausnahmen bilden notwendige Medikamente, welche durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes angeordnet werden. Diese Medikamente sind verschlossen an die pädagogischen Fachkräfte auszuhändigen. Ein entsprechendes Formblatt ist bei den pädagogischen Fachkräften erhältlich.

Medikamente sind grundsätzlich im Medikamentenschrank aufzubewahren. Kinder sollen keine Medikamente in Rucksäcken oder (Jacken-) Taschen aufbewahren.

Tagesablauf

6:00 Uhr öffnet die Einrichtung.

7:30 Uhr beginnt unsere Frühstückszeit.

8:30 Uhr beginnen die pädagogischen Angebote & Spielgruppen bilden sich, seien Sie bitte bis spätestens dieser Zeit anwesend.

Gestalten Sie Ihrem Kind eine angenehme bzw. zeitlich angemessene Ankommensphase, damit wir pünktlich, ungestört & in Gemeinschaft beginnen können.

10:45 Uhr Mittagszeit

11:30 Uhr Abholung der Mittagskinder

12:00-14:00 Uhr Mittagsruhe

14:15/14:30 Uhr Vesper

17:00 schließt die Einrichtung.

 

Unsere pädagogische Arbeit basiert auf dem Bildungsprogramm Sachsen-Anhalt „Bildung: elementar- Bildung von Anfang an“ sowie dem Krippen Konzept.

Schmuck

Aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr ist das Tragen von Ketten, Armbändern, kleinen Haarspangen und hängendem Ohrschmuck nicht erlaubt. Das Tragen von Ohrstecker ist untersagt.

Zudem raten wir aufgrund der bestehenden Strangulationsgefahr von der Verwendung von weiten Schals (auch Loop-Schals) und Kordeln an den Kleidungsstücken ab.

Schließtage

Unsere Einrichtung ist von 6:00 - 17:00 Uhr geöffnet.

Die Schließzeiten werden in Absprache mit dem Elternkuratorium zum Anfang jedes neuen Kita-/(Schul-) Jahres beschlossen.

Eine Bedarfsanalyse, bezüglich einer Ausweicheinrichtung, erfolgt weitgehend vor dem Schließdatum.

Am 24./31. Dezember sind grundlegend alle Kindertagesstätten der Stadt Raguhn-Jeßnitz geschlossen sowie an den Pädagogischen Tagen (Bildungstage) und an Brückentagen.

Alle Erziehungsberechtigten sind dazu angehalten, Ihrem Kind eine Erholungspause von der Kita (zusammenhängende 2 Wochen) zu ermöglichen.

Sicherheit

Um die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr zu optimieren, tragen sie Signalwesten & je Gruppe eine 1. Hilfe-Tasche mit sich.

Das mitgeben von Glasgefäßen ist aufgrund eines Unfallschutzes in der Krippe nicht gestattet.

An heißen, sonnigen Tagen übergeben Sie Ihr Kind bereits eingecremt der Krippe.

Das Ein-/Ausgangstor sowie- Tür sind während der gesamten Öffnungszeit geschlossen zu halten. Alle erwachsenen Personen sind aufgefordert, Sorge dafür zu tragen, dass alle Sicherheitsvorrichtungen stets geschlossen sind.

Es finden kontinuierliche Unterweisungen in diversen Themen für das Personal statt.

Die Feuerwehrzufahrt ist freizuhalten.

1x jährlich findet eine Evakuierungsübung statt.

Die Kinder sind über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt versichert.

Unser Außengelände ist kein öffentlicher Spielplatz.

Beim Betreten und Verlassen der Einrichtung ist darauf zu achten, dass die Eingangstür und das Gartentor im Interesse und zum Schutz der Kinder wieder geschlossen werden.

 

 


Diese Hausordnung tritt zum 01.07.2026 in Kraft.

Raguhn-Jeßnitz, 01.07.2026

Ort, Datum

gez. Gruhne

Einrichtungsleitung

© Stadt Raguhn-Jeßnitz E-Mail

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Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.