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Hausordnung der Kita "Sonnenzauber" Raguhn

Träger: Stadt Raguhn-Jeßnitz

Gliederung:

  1. Öffnungs- und Schließzeiten
  2. Aufnahme
  3. Bekleidung
  4. Elternbeirat/Kuratorium
  5. Bringen und Abholen / Aufsichtspflicht
  6. Organisation
  7. Krankheiten / Fehlzeiten / Urlaub
  8. Betreuungszeit / Kündigung
  9. Ordnung und Sauberkeit
  10. Sicherheit / Tür- Torschließung
  11. Unfall
  12. Medikamente
  13. Ruhephase
  14. Wertsachen / Haftung
  15. Veränderungen

 

1. Öffnungs- und Schließzeiten

Unsere Einrichtung ist Montag bis Freitag von 6:00 – 17:00 Uhr geöffnet.

 

2. Aufnahme

Die Vorbereitung Ihres Kindes auf den Aufenthalt bei uns, beginnt mit einer stundenweisen Eingewöhnungszeit, an der ein Elternteil teilnehmen kann. Die Gestaltung dieser Zeit wird individuell zwischen Ihnen und der Erzieherin abgesprochen. Die Eingewöhnungsphase umfasst ca. 4 Wochen.

 

3. Bekleidung

Die Kinder sollen zweckmäßig sowie der Witterung und Raumtemperatur angemessen gekleidet in die Kita kommen.

Damit sich Ihr Kind bei uns wohlfühlen kann, benötigen wir einige Dinge für einen reibungslosen Tagesablauf:

  • Wechselwäsche
  • Matschsachen+ Gummistiefel (ab 3 Jahre)
  • Trittsichere Hausschuhe oder Sandalen (keine Schlappen)
  • Nuckel bei Bedarf, Wegwerfwindeln, Pflegeutensilien
  • Frühstücksdose in einem Rucksack (bis 3 Jahre)
  • Zellstofftaschentücher
  • Aktenordner/ Hefter mit Klarsichthüllen

Um Verwechslungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Kleidungsstücke u. ä. zu kennzeichnen.

 

4. Elternbeirat/Kuratorium

In der Kita gibt es einen gewählten Elternbeirat mit mindestens 2 Elternvertretern. Er nimmt eine beratende Funktion war. Die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Elternbeirates sind durch die Grundsätze des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KiföG LSA) geregelt.

 

5. Bringen und Abholen / Aufsichtspflicht

Die Kinder werden innerhalb der Betreuungszeit bei der Erzieherin persönlich abgegeben. Das Kind verabschiedet sich persönlich bei der Erzieherin, wenn es durch eine abholberechtigte Person abgeholt wird. Unsere Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes und endet mit der Verabschiedung des jeweiligen Kindes. Die Vollmachten können jederzeit schriftlich geändert werden.

Für eine rechtssichere Gestaltung der Abholphase möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die vereinbarte Betreuungszeit nicht weiter ausgedehnt wird und Sie sich nicht länger als notwendig in der Einrichtung aufhalten.

Gespräche sind auf ein Notwendiges zu reduzieren, da die Erzieherin für weitere Kinder die Aufsichtspflicht hat. Für umfangreiche Elterngespräche können jederzeit Termine vereinbart werden.

Bitte planen Sie immer genügend Zeit zum Bringen und Abholen ein.

 

6. Organisation

Kinder, die mit frühstücken, sollen bis 7:30 Uhr anwesend sein. Wir wollen den Tag in Ruhe, mit einem gemeinsamen Frühstück beginnen. Kinder, die nicht mit frühstücken, bitte erst ab um 8:00 Uhr bringen.

Die Angebotszeit beginnt dann 8:30 Uhr, bis dahin sind alle Kinder anwesend und unsere Einrichtung wird verschlossen. Ab dieser Zeit sollte keiner mehr die Gruppe stören. Das gilt für Erzieher und für Eltern.

Da wir an der Einrichtung nur eine begrenzte Anzahl von Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen haben, werden die Eltern gebeten, auch entfernte Parkplätze zu nutzen. Halten Sie unbedingt die Feuerwehrzufahrt frei und halten Sie sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

 

7. Krankheiten/Fehlzeiten/Urlaub

Bei der Übergabe der Kinder sind eventuelle Auffälligkeiten oder Besonderheiten mitzuteilen. Bei auftretenden Veränderungen des Allgemeinzustandes und Verhaltens des Kindes entscheidet die Leiterin oder Erzieherin, ob das Kind weiterhin in der Einrichtung bleiben kann oder die Eltern informiert werden.

In unklaren und lebensbedrohlichen Situationen wird sofort der Notdienst verständigt und anschließend die Eltern informiert.

Bei allen auftretenden Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, müssen die Kinder einem Arzt vorgestellt werden. Eine Wiederaufnahme kann nur mit einer Bestätigung vom Arzt erfolgen. Das gilt auch für unklare Durchfälle, Erbrechen und Läuse. Alle ansteckenden Krankheiten sind in der Einrichtung meldepflichtig. Mit dem Betreuungsvertrag wird den Erziehungsberechtigten das Infektionsschutzgesetz (§ 34 Abs. 5 Seite 2) ausgehändigt. Kinder, die mit Fieber (38*C) nach Hause geschickt werden, sollten 2 Tage fieberfrei sein oder eine Gesundschreibung vom Arzt vorlegen, damit sie die Einrichtung wieder besuchen dürfen.

Bitte melden Sie das Kind bis 8:00 Uhr in der Einrichtung ab, wenn es nicht die Einrichtung besuchen kann.

Es wird empfohlen, dass die Kinder während eines Kita-Jahres einen Jahresurlaub von mindestens 2 zusammenhängenden Wochen verbringen sollten.

 

8. Betreuungszeit/Kündigung

Änderung der Betreuungszeit für den Folgemonat müssen bis zum 15. des laufenden Monats angezeigt werden. Festgelegte Betreuungszeiten sind immer für den gesamten Monat gültig. Bei Nichteinhalten der Betreuungszeit kann die Stadt Raguhn-Jeßnitz entstehende Kosten in Rechnung stellen.

Kündigungsbestimmungen entnehmen Sie bitte der Satzung für Kindereinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz.

 

9. Ordnung und Sauberkeit

Wir möchten Sie bitten, auf die Kinder außerhalb des Gruppenraumes zu warten und sich nicht während des Tagesablaufes in den Räumen aufzuhalten. Ausgenommen sind Elternteile, deren Kinder in der Eingewöhnungsphase sind.

In der Garderobe, ist darauf zu achten, dass die Bekleidung des Kindes im dafür vorgesehenen Bereich untergebracht sind.

Die Wechselwäsche ist regelmäßig zu kontrollieren.

 

10. Sicherheit und Türschließung

Bitte achten Sie darauf, dass die Haustür und das Gartentor nach Betreten und Verlassen der Einrichtung geschlossen sind. Bitte lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine die Haustür und die Gartentore öffnen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur mit Ihrem eigenen Kind die Einrichtung/ das Gartengelände verlassen. Geben Sie diese Information auch an die Personen weiter, die zur Abholung Ihres Kindes beauftragt werden.

Abholberechtigte sollten sich jederzeit ausweisen können. Beim Abholen verabschieden sich die Kinder bei den Erziehern und werden damit der abholenden Person übergeben.

 

11. Unfall

Die Kinder sind über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt versichert. Bei den Kindern ist das Tragen von Schmuck (Ketten, Ringe, Armbänder, Anstecker, Hängerohrringe, Uhren o.ä.) eine Unfallgefahr und kann zu Verletzungen führen. Wir empfehlen Ihnen, möglichst auf Schmuck bei den Kindern zu verzichten.

Bitte beachten Sie, dass bei der Oberbekleidung der Kinder, Schnüre und Schlaufen an Anoraks, Jacken oder Kapuzen und Hosen nur so lang sind, wie maximal benötigt wird. Es sind schon so manche Unfälle dadurch entstanden. (Hängenbleiben, Aufhängen an Spielgeräten)

Die Erzieher sind befugt, Schnüre und Schmuck während des Kitaaufenthalts zu entfernen.

 

12. Medikamente

Medikamente dürfen grundsätzlich nicht durch uns verabreicht werden. Wenn Ihr Kind starke Medikamente (Antibiotika, Fiebermittel o. Ä.) bekommt, hat es in der Kita nichts verloren. Kranke Kinder bzw. Kinder unter Medikamenteneinfluss gehören nach Hause.

 

13. Ruhephase

In der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist in unserer Einrichtung Mittagsruhe. Um die Ruhephase der Kinder nicht zu stören, sollten sie in dieser Zeit nicht abgeholt werden. Das Schlaf- und Ruhebedürfnis der Kinder wird respektiert und geschützt.

 

14. Wertsachen und Haftung

Für alle mitgebrachten Bekleidungsstücke und Gegenstände, insbesondere mitgebrachtes Spielzeug, wird durch die Kita keine Haftung übernommen.

 

15. Veränderungen

Veränderungen in der familiären Situation sowie Änderungen der Anschrift, Arbeitsstelle oder bei Telefonnummern müssen der Leitung unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden.

© Constance Mädchen-Vötig E-Mail

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Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.