Die Landesregierung hat am vergangenen Wochenende eine neue SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung verkündet.
Demnach werden die Kontaktbeschränkungen gelockert und auch der Vereinssport kann eingeschränkt wieder ausgeübt werden. ... weiter lesen..
Hinweis: Nachfolgende Artikel ersetzen nicht die amtlichen öffentlichen Bekanntmachungen. Achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Standorte gem. geltender Hauptsatzung) sowie im Amtsblatt ab ... weiter lesen..
Die Landesregierung hat am 25.02.2021 mit der 5. Änderungsverordnung zur 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung nunmehr u. a. die Öffnung von Blumenläden, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte ab 01.03.2021 erlaubt. Den ... weiter lesen..
Schulbetrieb ab 01.03.2021
Das Ministerium für Bildung hat per Erlass die Öffnung der Grund- und Förderschulen ab dem 01.03.2021 verfügt. D. h. ab diesem Zeitpunkt findet wieder der Präsenzunterricht für ... weiter lesen..
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