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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Ruhen der Schulpflicht beantragen
Beschreibung:

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Generell besteht für alle in Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen die Schulpflicht. Es gibt aber Ausnahmen, die die Schulpflicht ruhen lassen.

Allgemeine Informationen

Für alle in Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen besteht die Schulpflicht. Sie beginnt für Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, mit dem folgenden Schuljahr und endet nach 12 Jahren. Die gesetzliche Schulpflicht von 12 Jahren wird durch den Besuch einer berufsbildenden Schule erfüllt, sofern nicht weiterhin eine allgemeinbildende Schule besucht wird.

Die Schulpflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen ruhen.

Voraussetzungen

Die Schulpflicht ruht, wenn

  • Sie Mutter oder Vater sind und durch den Besuch der Schule daran gehindert werden, Ihr Kind ausreichend zu betreuen,
  • Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine Schule zu besuchen oder am Sonderunterricht teilzunehmen,
  • Sie an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder an einer Einstiegsqualifizierung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch teilnehmen,
  • Sie an einem Freiwilligendiensten aufgrund bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Vorschriften teilnehmen,
  • Sie eine Berufsfachschule für Gesundheitsberufe besuchen, auf die das Schulgesetz Sachsen-Anhalt keine Anwendung findet,
  • Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind oder
  • In Fällen, in denen eine anderweitige geeignete Ausbildung oder Betreuung gesichert erscheint.

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind verschieden.

Folgende Unterlagen werden gegeben falls benötigt:

  • Nachweis, dass Sie Eltern geworden sind
  • Ärztliche Unterlagen
  • Nachweis über die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder an einer Einstiegsqualifizierung
  • Nachweis über geplante Teilnahme an einem Freiwilligendienst
  • Nachweis über den Besuch einer Berufsfachschule für Gesundheitsberufe
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über eine anderweitige geeignete Ausbildung oder Betreuung

Gebühren (Kosten)

Gebühren können anfallen. Es kommt auf den Einzelfall an.

Fristen

4 Wochen bevor die Schulpflicht ruhen soll, muss ein Nachweis erbracht werden, wenn

  • an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer Einstiegsqualifizierung teilgenommen werden soll,
  • der Schulpflichtige an Freiwilligendiensten teilnehmen will,
  • eine Berufsfachschule für Gesundheitsberufe besucht werden soll oder
  • eine anderweitige Ausbildung oder Betreuung erfolgen soll.

Bearbeitungsdauer

bis zu 4 Wochen

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Je nach Sachverhalt wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung, wenn Sie

  • Mutter oder Vater sind und durch den Besuch der Schule daran gehindert werden, Ihr Kind ausreichend zu betreuen,
  • an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder an einer Einstiegsqualifizierung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch teilnehmen,
  • an einem Freiwilligendiensten aufgrund bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Vorschriften teilnehmen,
  • eine Berufsfachschule für Gesundheitsberufe besuchen, auf die das Schulgesetz Sachsen-Anhalt keine Anwendung finde oder
  • In Fällen, in denen eine anderweitige geeignete Ausbildung oder Betreuung gesichert erscheint.

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt, wenn Sie

  • Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine Schule zu besuchen oder am Sonderunterricht teilzunehmen oder
  • Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist unterschiedlich.

  • Als schulpflichtige Mutter oder schulpflichtiger Vater müssen Sie einen Antrag stellen. Wenn Sie noch minderjährig sind, benötigen Sie hierfür die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten.
  • Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist eine Schule zu besuchen oder am Sonderunterricht teilzunehmen, müssen Sie als Erziehungsberechtigte einen Antrag stellen.
  • Wenn Sie an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder an einer Einstiegsqualifizierung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilnehmen, müssen Sie das mitteilen.
  • Wenn Sie an einem Freiwilligendiensten aufgrund bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Vorschriften teilnehmen, müssen Sie das mitteilen.
  • Wenn Sie eine Berufsfachschule für Gesundheitsfachberufe besuchen, die nicht dem Schulgesetz Sachsen-Anhalt unterfallen, müssen Sie das mitteilen.
  • Wenn Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind, müssen Sie einen Antrag zu stellen. Wenn Sie noch minderjährig sind, benötigen Sie hierfür die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten.
  • In Fällen, in denen eine andere Ausbildung oder Betreuung gesichert erscheint, ist dies mitzuteilen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

12.10.2020
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.