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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Aufenthaltserlaubnis beantragen
Beschreibung:

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Sie haben keinen deutschen Pass, möchten aber gern in Deutschland leben? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.

Es gibt derzeit 7 verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.

Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltszwecke vor:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe
  • besondere Aufenthaltsrechte

Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis können für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt werden. Die Blaue Karte EU ist hingegen ein spezieller Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Die ICT-Karte wird als Aufenthaltstitel erteilt für unternehmensinterne Transfers von Mitarbeitern außerhalb der EU in einen EU-Staat. Inhaber einer ICT-Karte können mit der Mobiler-ICT-Karte auch längerfristig unternehmensintern nach Deutschland transferiert werden.Wenn Sie als EU-Bürger nach Deutschland einreisen, benötigen Sie lediglich einen gültigen Ausweis. Bei Aufenthalten über 3 Monaten müssen Sie jedoch noch andere Voraussetzungen erfüllen, das sind z. B.:

  • Sie sind erwerbstätig,
  • Sie haben ein Daueraufenthaltsrecht erworben oder
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und Existenzmittel oder
  • Ihr Familienangehöriger erfüllt eine dieser Voraussetzungen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen hängen davon ab, aus welchem Grund Sie nach Deutschland einreisen und welchen Aufenthaltstitel Sie beantragen möchten.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen unterschiedliche Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde.

Fristen

Visumspflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.

Von der Visumspflicht befreite Ausländer müssen den für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Ihren Aufenthaltstitel zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle

Das Visum und die ICT-Karte werden durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Über die Erteilung der Mobiler-ICT-Karte entscheidet die zuständige Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Alle anderen Aufenthaltstitel werden durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.

Weitere Informationen

Wer benötigt einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit?

Ausländer aus Staaten, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehören, benötigen in der Regel für den Aufenthalt und für die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel.

Welche Ausnahmen gibt es zum Aufenthaltstitel?

Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland  einen Aufenthaltstitel. Unionsbürger sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Weitere Ausnahmen sind in der Aufenthaltsverordnung geregelt. So bedürfen z.B. Staatsangehörige bestimmter Staaten für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen keine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie einen Reisepass besitzen und keine Arbeit aufnehmen wollen.

Rechtsgrundlage

konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

02.12.2019
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.