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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Einbürgerung
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Um einen deutschen Pass zu erhalten, kann man sich einbürgern lassen. Damit erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.

Die Einbürgerung bringt für Sie viele Vorteile. Sie können Ihren Beruf frei wählen, Sie erhalten das Wahlrecht, können selbst gewählt werden, erhalten Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und bekommen im Ausland jederzeit konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen. Außerdem können Sie als Deutscher ohne Visum in viele andere Länder reisen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

  • Für die Unterlagen genügt regelmäßig eine beglaubigte Abschrift oder eine Ablichtung des Originals.
  • Personenstandsurkunden und Pass sind im Original vorzulegen.
  • Bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung erforderlich.

Hinweis: Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Gebühren (Kosten)

Für die eine Einbürgerung fallen Gebühren an. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.

Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.

Gebühr für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen

Verwaltungsgebühr: EUR 51,00

Gebühr für eine Einbürgerung

Verwaltungsgebühr: EUR 255,00

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle

Einbürgerungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Wenden Sie sich an die Einbürgerungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in derem Bereich Sie wohnen.

  • Wenn Sie in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) oder Magdeburg wohnen, ist die Stadtverwaltung für die Einbürgerung zuständig.
  • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde wohnen, ist die Landkreisverwaltung Einbürgerungsbehörde.

Anträge / Formulare

Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet, können Sie die Einbürgerung selber beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen die gesetzlichen Vertreter - in der Regel die Eltern - den Antrag stellen.

Hinweis: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrer Einbürgerungsbehörde ein Beratungsgespräch führen. Sie sparen damit eventuell Zeit und unnötige Rückfragen.

Ihre Einbürgerungsbehörde wird bei Vorlage aller benötigten Unterlagen versuchen, Ihren Einbürgerungsantrag zügig zu bearbeiten. Unter Umständen kann bis zur Einbürgerung eine längere Zeit vergehen, da oftmals das Verfahren der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zeitaufwändig ist.

Hinweis: Im Einbürgerungsverfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.

Wenn für Ihre Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, erhalten Sie bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen eine Einbürgerungszusicherung. Damit können Sie die notwendigen Schritte für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unternehmen. Die Einbürgerungszusicherung gilt grundsätzlich zwei Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden.

Weitere Informationen

Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen in einer Einbürgerungsfeier persönlich übergeben. Im Verlauf der Einbürgerungsfeier werden Sie mündlich feierlich erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das im Einbürgerungsantrag schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekräftigen. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wird die Einbürgerung wirksam. Sie sind dann deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.

Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde gehen Sie zu Ihrer Meldebehörde und beantragen dort Ihren deutschenPersonalausweis. Diesen müssen Sie als Deutsche oder Deutscher besitzen, aber nicht ständig mit sich führen. Einen Reisepass brauchen Sie, wenn Sie eine Auslandsreise vorhaben, für die der Personalausweis nicht ausreicht. Hier berät Sie Ihre Meldebehörde.

Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.