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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.

Allgemeine Informationen

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

Voraussetzungen

  • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
  • Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben

Erforderliche Unterlagen

Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan
  • Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau
  • Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen

Generell empfiehlt die Erstellung eines umfassenden Businessplans (Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum.

Gebühren (Kosten)

In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.

Bearbeitungsdauer

Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der fachkundigen Stelle.

Rechtsbehelf

Keine formalen Rechtsbehelfe möglich

Anträge / Formulare

  • Formulare: Antrag auf Stellungnahme zum Gründungszuschuss der IHK, Formular „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
  • Persönliches Erscheinen nötig: nach Vorgabe der fachkundigen Stelle
  • Schriftformerfordernis: nein

Verfahrensablauf

Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.

Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer (IHK) einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
  • Erstellen Sie die notwendigen Unterlagen (Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs und Finanzierungsplan, Umsatz und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan).
  • Oft ist es notwendig, der IHK die Unterlagen vor dem Gespräch zuzuschicken.

Nach dem Gespräch erhalten Sie von der IHK die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der IHK über eventuell abweichende Verfahren.

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Fachlich freigegeben am

29.10.2020
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.