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2026-07-21: Öffentliche Bekanntmachung zum Beschluss über einen freiwilligen Landtausch Bundesforst

Verf.-Nr.: 611-19AB5126                                      

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung

und Forsten Anhalt

Kühnauer Str. 161

06846 Dessau-Roßlau

Dessau-Roßlau, den 21.07.2026

 

Freiwilliger Landtausch Bundesforst
 

Öffentliche Bekanntmachung

B E S C H L U S S
 

Gemäß §§ 103a ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) ergeht folgender Beschluss:

 

1.  Der freiwillige Landtausch Bundesforst

 

Gemarkung Altjeßnitz, Raguhn
Landkreis Anhalt-Bitterfeld

 

wird hiermit angeordnet.

 

2. Dem freiwilligen Landtausch unterliegen folgende Grundstücke

 

Gemarkung                     Flur                  Flurstücke
Altjeßnitz                          3  389
Raguhn                            8 76

       

 Der Freiwillige Landtausch umfasst eine Fläche von 2,1177 ha.

 

3. Am Freiwilligen Landtausch sind beteiligt:

 

  • als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörende Grundstücke;
  • als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Verfahrensgebietes mitzuwirken haben.

 

BEGRÜNDUNG

 

Durch den Freiwilligen Landtausch wird für den beteiligten Grundeigentümern die Eigentumsstruktur verbessert und somit ein effizienteres Wirtschaften ermöglicht. 

 

Die Tauschpartner haben die Durchführung des Freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass dieser sich verwirklichen lässt.

 

AUFFORDERUNG ZUR ANMELDUNG UNBEKANNTER RECHTE

 

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden.

 

Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

 

Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

 

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Str. 161 in 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.

 

Im Auftrag

gez. Mende                            - DS

 

Der vorstehende Beschluss liegt in der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstr. 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zwei Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.

 

Im Auftrage

gez. Ahlers

 

Datenschutzrechtliche Hinweise

 

Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:

 

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/

 

Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:

 

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)

Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau

 

Telefon: +49 340 6506 -0                  Telefax: +49 340 6506 -601

E-Mail: poststelleDE@alff.sachsen-anhalt.de

 

Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden:

 

E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.sachsen-anhalt.de


 

Bereitstellungsdatum zur öffentlichen Bekanntmachung:   21.07.2026

 

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Beschluss zum Freiwilliger Landtausch.pdf
1.3 MB

© Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt E-Mail

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