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Was passiert mit Fundtieren?

Vertragsunterzeichnung mit dem Tierschutzverein

Die Verantwortung des Menschen ist, für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen (§ 1 S. 1 Tierschutzgesetz). Die Stadt Raguhn- Jeßnitz trägt somit auch die Verantwortung, sich um herrenlose, ausgesetzte und Fundtiere (keine Wildtiere) zu kümmern. Diese Pflichtaufgabe ergibt sich für alle Kommunen aus dem Tierschutzgesetz und dem Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen- Anhalt.

Um diese Pflichtaufgabe vollumfänglich erfüllen zu können, besteht zwischen dem Tierschutzverein Bitterfeld e. V. und der Stadt ein Kooperationsvertrag. Hinzu kommt, dass die Stadt Raguhn- Jeßnitz seit vielen Jahren mit dem Tierheim in Bitterfeld und dem dortigen Tierschutzverein vertrauensvoll zusammenarbeitet. Der Tierschutzverein Bitterfeld e. V. ist Träger des Tierheimes in Bitterfeld- Wolfen. Entsprechend eines Vertrages übernimmt das Tierheim für die Stadt folgende Aufgaben:

-       Sicherstellung, Unterbringung und Versorgung, Erstuntersuchung, Chippen und Kastration/ Sterilisation

für alle herrenlosen, ausgesetzten Tiere sowie für Fundtiere, deren Eigentümer/ Besitzer nicht rechtzeitig ermittelt werden kann, für mindestens 28 Tage.

Darüber hinaus bemüht sich das Tierheim um die Rückgabe von Tieren an den/ die Halter/in bzw. um die Vermittlung von Tieren in gute Hände. Zur Erfüllung dieser sehr umfangreichen Aufgaben stehen die Mitarbeiter des Tierheimes stetig zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit. Für diese Arbeit gebührt diesen Mitarbeitern des Tierheimes der größte Respekt.

Im Durchschnitt werden in Raguhn- Jeßnitz jährlich ca. 40 herrenlose oder ausgesetzte Katzen und 3 herrenlose oder ausgesetzte Hunde vom Tierheim Bitterfeld abgeholt, vollumfänglich betreut und ärztlich versorgt.

Die herrenlosen und/ oder ausgesetzten Katzen werden in der Regel am ursprünglichen Fundort wieder ausgesetzt und dank Tierfreunden mit Futter versorgt. Einige wenige Katzen konnten und können an neue Besitzer vermittelt werden.

Fundhunde können oftmals an den Eigentümer/Halter zurückgegeben werden. Ausgesetzte Hunde werden an neue Besitzer vermittelt. Der Aufenthalt der ausgesetzten Hunde im Tierheim überschreitet häufig die 28 Tage.

Der Vertrag mit dem Tierheim ist aus dem Jahr 2004 wie auch die darin festgeschriebenen Kosten. Die jährlichen Kosten für die vollumfängliche Betreuung und ärztliche Versorgung der Tiere betragen entsprechend Vertrag aus dem Jahr 2004 derzeit ca. 7.000,00 EUR.

Mittlerweile sind für die vollumfängliche Betreuung (Unterbringung, Versorgung u.s.w.), für die ungebremsten Energiekosten sowie für die tierärztliche Versorgung die Kosten explodiert. Die Kostensteigerung beträgt derzeit bis zu 400% und belasten das Tierheim äußerst stark. Selbst mit Spenden können diese Mehrkosten nicht mehr aufgefangen werden.

Aus diesem Grund hat es mehrere Gespräche zwischen der Leiterin des Tierheimes, dem Vorsitzenden des Tierschutzvereins Bitterfeld e.V. und mir gegeben. Die Gespräche fanden vorwiegend im Tierheim Bitterfeld statt, wo ich mir vor Ort selbst ein Bild über die katastrophale Lage machen konnte. Im Ergebnis dieser Gespräche ist in beiderseitiger Einvernehmen der Vertrag aus dem Jahr 2004 aktualisiert und die Kosten an das Jahr 2022 angepasst worden.

Sicher werden die neuen Kosten zu einer Mehrbelastung der Stadtkasse führen, jedoch bliebe als Alternative nur der Unterhalt eines eigenen städtischen Tierheimes. Ein eigenes städtisches Tierheim, wie es seit einiger Zeit in Zerbst existiert, würde unserer Stadt weit mehr kosten als die im Vertrag geregelten Zahlungen.

Die Tierheime im gesamten Land Sachsen- Anhalt kämpfen seit Jahren mit Überlastung und Unterfinanzierung. Erschwerend kommt hinzu, dass während der Coronazeit vermehrt Tiere angeschafft und ein großer Teil davon wieder im Tierheim abgegeben wurde. Gleiches gilt für sogenannte „gerettete Tiere“ aus dem Ausland, wie z.B. aus Bulgarien oder Spanien. Diese werden leider oftmals von ihren Herrchen oder Frauchen an einheimische Tierheime aus den unterschiedlichsten Gründen abgegeben.

Wenn Sie Interesse an einem tierischen Begleiter aus einem Tierheim haben, besuchen Sie bitte erst das Tierheim, um Ihren ausgewählten tierischen Begleiter kennen zu lernen und einschätzen zu können, ob das gewünschte Tier zu Ihnen und Ihrer Familie passt. Hierbei unterstützt Sie das Tierheim gern mit Ratschlägen, denn es ist auch im Interesse des Tieres, dass die Verantwortlichen aus dem Tierheim gut darauf achten, wem sie die Fellnasen anvertrauen.

An dieser Stelle eine Bitte an alle Katzenbesitzer, die ihre Katzen als „Freigänger“ laufen lassen:

Lassen sie ihre Katzen kastrieren und mit einer Transpondernummer kennzeichnen!

Durch die Kastration Ihrer Katze kann eine unkontrollierte Vermehrung eingedämmt und anhand der Transpondernummer aufgefundene Katzen wieder an die Eigentümer übergeben werden.

Eine Gesellschaft wird auch daran gemessen, wie sie mit denen umgeht, die keine Stimme haben. Tiere haben keine Stimme und kommen immer ohne eigene Schuld in unschöne Situationen.

Ich würde mich freuen, wenn dieser Beitrag zum Verständnis beigetragen hat, etwas für die herrenlosen oder ausgesetzten Fundtiere aus Raguhn-Jeßnitz zu tun. Gerne können Sie auch privat dem Tierheim Bitterfeld Spenden zukommen lassen.

Hannes Loth

Bürgermeister

© Bürgermeister E-Mail

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Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

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